Was ich darf – und was nicht
Ich unterstütze dich bei deiner Büroarbeit – aber ich bin kein Steuerberater und kein Rechtsanwalt.
Das bedeutet: Ich helfe dir bei der Organisation deiner Unterlagen, beim Erstellen einfacher Rechnungen oder beim Sortieren von Belegen.
Ich gebe keine steuerlichen Tipps, nehme keine steuerliche Bewertung vor und fülle keine Steuerformulare aus.
Gesetzliche Grundlage
Meine Leistungen sind erlaubt im Rahmen der Bürohilfen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Das bedeutet konkret:
✅ Ich darf:
- Deine Belege sortieren und vorbereiten
- Dir helfen, Ordnung in deine Unterlagen zu bringen
- Vorbereitende Buchhaltung für deinen Steuerberater leisten
- Angebote und Rechnungen auf Basis deiner Angaben erstellen
- Mahnwesen im Rahmen deiner Korrespondenz übernehmen
❌ Ich darf nicht:
- Steuerberatung durchführen
- Steuererklärungen erstellen
- Einsprüche beim Finanzamt formulieren
- Dich rechtlich oder steuerlich vertreten
Keine Steuerberatung
Ich arbeite im Hintergrund und halte dir den Rücken frei – für die steuerliche Bewertung und das Einreichen deiner Unterlagen ist deine Steuerberatung zuständig.
Bei Fragen zur Steuer oder rechtlichen Themen empfehle ich dir den Kontakt zu einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin bzw. einem Rechtsanwalt.
Keine Inkassodienstleistungen
Ich übernehme das Mahnwesen (Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung) im Rahmen deiner Büroorganisation.
Eine Weitergabe an Inkasso oder ein gerichtliches Mahnverfahren führe ich nicht durch